Eingliederungszuschuss
  
  Die Förderhöhe und die  Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers  und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. 
  
  Die Leistungen sind vor  Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in  deren Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. 
  
  Bei den  Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven  Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde  nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der  einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem  Ermessen entscheiden. 
  
  Dem Arbeitgeber können bis  zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten  Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher  Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden.
  Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der  Leistungsumfang erweitert werden. 
  
  
Einstellungszuschuss bei  Neugründungen
  
  Fördermöglichkeiten der  Bundesagentur für Arbeit für Firmenneugründer, die einen arbeitslosen  Arbeitnehmer einstellen. 
  
  Arbeitgeber, die vor nicht  mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, können für  die unbefristete Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen förderungsbedürftigen  Arbeitnehmers einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. 
  
  Die Leistungen sind vor  Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in  deren Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. 
  
  Beim Einstellungszuschuss  handelt es sich um eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, über  die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug  auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen  Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. 
  
  Dem Arbeitgeber können für  einen Arbeitnehmer auf einem neu geschaffenen Arbeitsplatz 50 Prozent des  regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten  Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher  Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden. 
  
  Der Arbeitgeber darf bei  Antragstellung nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen. Es dürfen maximal  zwei Arbeitnehmer gleichzeitig gefördert werden. 
  
  
Einstellungszuschuss bei  Vertretung
  
  Fördermöglichkeiten der  Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber, die einen Vertreter einstellen.     Arbeitgeber, die einem  Arbeitnehmer die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen und  dafür einen Arbeitslosen einstellen, können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt  des Vertreters erhalten. Wird ein Arbeitsloser von einem Verleiher eingestellt  und zur Vertretung verliehen, kann der Entleiher einen Zuschuss erhalten. 
  
  Beim Einstellungszuschuss  handelt es sich um eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, über  die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug  auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen  Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. 
  
  Dem Arbeitgeber können für  die Dauer der Beschäftigung des Vertreters zwischen 50 und 100 Prozent des  regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten  Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher  Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden. 
  
  
(Quelle:BAfA)